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   BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64   

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https://dejure.org/1965,2241
BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64 (https://dejure.org/1965,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1965 - VIII CB 59.64 (https://dejure.org/1965,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1965 - VIII CB 59.64 (https://dejure.org/1965,2241)
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  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    Zwar ist es der Partei zunächst erschwert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn vorgeschriebene Zustellungen und Mitteilungen unterbleiben, aber als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist ein solcher Verfahrensverstoß dadurch überholt, daß der Betroffene von ihm Kenntnis erlangt und damit die Möglichkeit gewinnt, sich Gehör zu verschaffen" (Henkel, Sanktionen bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ZZP, Bd. 77 [1964] S. 321 [341]; BVerwGE 19, 231 [237]).

    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 173 VwGO, §§ 558, 295 Abs. 1 ZPO verloren (BVerwGE 8, 149; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][236]).

  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 173 VwGO, §§ 558, 295 Abs. 1 ZPO verloren (BVerwGE 8, 149; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][236]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 173 VwGO, §§ 558, 295 Abs. 1 ZPO verloren (BVerwGE 8, 149; 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 237/63][236]).
  • BVerwG, 17.03.1961 - IV B 339.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    Abgesehen davon, daß in der Beschwerde nicht dargetan wird, welche konkreten Tatsachen durch derartige Antragen hätten ermittelt oder festgestellt werden können, findet die Aufklärungspflicht des Gerichts dort ihre Grenze, wo die Mitwirkungspflicht der Parteien einsetzt(Beschluß vom 17. März 1961 - BVerwG IV B 339.60 -, Buchholz BVerwG 427.3, § 339 Nr. 118).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 412.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    In einer Vielzahl weiterer Vorschriften trifft die Verwaltungsgerichtsordnung nähere Bestimmungen darüber, wie das rechtliche Gehör nach Umfang, Inhalt und Voraussetzungen (BVerwGE 7, 230) zu gewähren ist.
  • BVerwG, 24.11.1961 - VII C 151.60

    Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter - Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1965 - VIII CB 59.64
    Allerdings wäre dem Kläger das rechtliche Gehör dann versagt worden, wenn das Oberverwaltungsgericht es ihm oder seinem Prozeßbevollmächtigten verwehrt hätte, die zur Berufungsverhandlung beigezogenen Behördenakten einzusehen (vgl. BVerwGE 13, 187).
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